Am 28. August 1841 kaufte der Hamburger Verleger Julius Campe die Verse für vier Louisd'or und veröffentlichte sie zur Melodie des Kaiserquartetts, das Joseph Haydn 1797 komponiert hatte. 1890 wurde das Deutschlandlied erstmals bei einem Staatsakt gespielt; bei der feierlichen Hissung der Flagge des Deutschen Reiches am 9. August 1890 auf der - gegen Sansibar eingetauschten - Insel Helgoland. Im Ersten Weltkrieg sangen Regimenter kriegsfreiwilliger Jugendlicher und Studenten das Lied angeblich beim Sturm auf Langemarck am 10. November 1914, bei dem Hunderte fielen.
Zur Nationalhymne der Deutschen wurde das «Lied der Deutschen» in der Weimarer Republik. Der sozialdemokratische Reichspräsident Friedrich Ebert erklärte am 11. August 1922: «Einigkeit und Recht und Freiheit! Dieser Dreiklang aus dem Liede des Dichters gab in Zeiten innerer Zersplitterung und Unterdrückung der Sehnsucht aller Deutschen Ausdruck . . . Es soll . . . nicht dienen als Ausdruck nationalistischer Überhebung. Aber so wie einst der Dichter, so lieben wir heute ¸Deutschland über alles´.» (Jahrzehnte danach, im Sommer 1990, wurde Eberts Meinung von der sowjetischen Parteizeitung «Prawda» bestätigt, die ihren Lesern erklärte, die Schlüsselzeile «Deutschland über alles» unterstreiche «lediglich die Priorität der Einheit des Landes» und rufe auf keinen Fall zur Expansion auf.)
Die Nationalsozialisten bestimmten im «Dritten Reich» nur die erste Strophe des Deutschlandliedes gemeinsam mit der ersten Strophe des Horst-Wessel-Liedes zur Nationalhymne. Das Ende des Reiches im Jahre 1945 bedeutete auch das Ende des Deutschlandliedes als Nationalhymne: Beide Hymnen-Teile wurden verboten.
Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland erwähnt eine Nationalhymne nicht. Bundespräsident Theodor Heuss (FDP) wollte das Deutschlandlied durch ein neues Gedicht ersetzen. Da sang Bundeskanzler Konrad Adenauer (CDU) am 18. April 1950 mit den Teilnehmern einer Kundgebung im Berliner Titania-Palast die dritte Strophe des Deutschlandliedes. Ein heftiger Briefwechsel zwischen Präsident und Kanzler folgte. Er endete mit der Veröffentlichung zweier Briefe im Bulletin der Bundesregierung vom 6. Mai 1952. Adenauer bat Heuss, «das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden.» Heuss akzeptierte.
Das Nürnberger Stadtmagazin «Plärrer» veröffentlichte im August 1986 ein «Deutschlandlied '86», dessen drei Strophen so begannen:
«Deutschland, Deutschland over allos...»
«Deutsche Türken, deutsche Pershings...»
«Schleimigkeit und Frust und bleifrei...»
Das Bundesverfassungsgericht wurde angerufen, sollte klären, ob eine Verunglimpfung eines staatlichen Symbols vorliege und entschied: Die «Nachdichtung des Deutschlandliedes ist Kunst»; sie genieße daher den Schutz des Artikel 5 des Grundgesetzes. Die Verfassungsrichter weiter: «Als staatliches Symbol geschützt ist nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes». Denn: Nach dem Briefwechsel zwischen Adenauer und Heuss aus dem Jahre 1952 sei zwar nicht eindeutig, ob nur diese Strophe oder alle drei zur Hymne erklärt worden seien. Eindeutig sei aber festgelegt worden, daß bei staatlichen Veranstaltungen nur die dritte Strophe gesungen werden solle.
Damit hatte das Bundesverfassungsgericht eine Klarstellung vermieden, wieviel Strophen des «Deutschlandliedes» denn nun eigentlich «Hymne der Bundesrepublik» waren.
Ein Jahr nach der Wiedervereinigung schaffte ein Briefwechsel zwischen Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Bundeskanzler Helmut Kohl endgültig Klarheit. Zum 150. Jahrestag der Entstehung des «Liedes der Deutschen» schrieb Weizsäcker: «Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk.» Kohl stimmt zu.
Ebenfalls eine recht gute Schilderung findet sich im planet-wissen:
http://www.planet-wissen.de/pw/Artikel, ... ,,,,,.html
Dort sind u. a. auch das handschriftliche Dokument des Liedes und ein Portrait des älteren HvFallersleben zu finden.
Der Text:
Dokument: Das Lied der Deutschen
Missbraucht, verboten, geschmäht: die Geschichte der Deutschen Nationalhymne
Die Geschichte der Nationalhymne ist voller ironischer Wendungen: Das "deutscheste aller Lieder" wurde 1841 auf der damals noch britischen Insel Helgoland gedichtet. August Heinrich Hoffmann von Fallersleben schrieb den Text im politischen Exil - angeblich nach einem ordentlichen Saufgelage. Über das Lied von "Einigkeit und Recht und Freiheit" gibt es seither viel Uneinigkeit. Es wurde von den Nationalsozialisten missbraucht, von den Alliierten verboten, von vielen geschmäht und dennoch am Ende wieder zur Hymne für Deutschland erklärt.
Fallersleben nannte sich nach seinem Geburtsort
Der Erfinder
August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, geboren am 02. April 1798, war Germanist und Lyriker. Der überzeugte Anhänger des Nationalliberalismus nahm in vielen seiner Schriften Stellung für die Demokratie, vor allem in den "Unpolitischen Liedern" (1840/41). Die Veröffentlichung führte dazu, dass Hoffmann von Fallersleben seiner Professur enthoben und des Landes verwiesen wurde. Von den monarchistischen Regierungen der deutschen Teilstaaten wurde der Oppositionelle verfolgt. Erst 1848, sieben Jahre nachdem er das "Lied der Deutschen" gedichtet hatte, wurde er rehabilitiert. Ab 1860 bekleidete Hoffmann von Fallersleben das Amt des Bibliothekars des Herzogs von Ratibor in Corvey. Bekannter als die politischen Texte von Hoffmann von Fallersleben sind heute vielen seine Kinderlieder, zum Beispiel "Kuckuck", "Alle Vögel sind schon da" und "Morgen kommt der Weihnachtsmann". Hoffmann von Fallersleben starb am 19. Januar 1874 auf Schloss Corvey in Westfalen.
Ein Denkmal erinnert auf Helgoland an den Dichter
Die Entstehung
Ein einheitliches Lied aller Deutschen fehlte Anfang des 19. Jahrhunderts. Im zersplitterten Deutschen Reich sang jedes Herzogtum und Fürstenhaus eine eigene Hymne. Gegen diese Uneinigkeit des Staatenbundes dichtete der demokratische Patriot Hoffmann von Fallersleben sein "Lied der Deutschen" - nach einem "fröhlichen Besäufnis". In der Helgoländer Urschrift heißt es in der dritten Strophe noch: "Stoßet an und ruft einstimmig: Hoch das deutsche Vaterland."
Obwohl das Plädoyer für "Einigkeit und Recht und Freiheit" damals eine demokratische Utopie war, wurde der Dichtung die Melodie von Joseph Haydns "Gott erhalte Franz den Kaiser" - also der Lobpreisung eines Monarchen - verpasst. Für den Text erhielt Hoffmann von Fallersleben von seinem Hamburger Verleger Julius Campe vier Dukaten. Der von den deutschen Monarchen verfolgte Dichter konnte sie in seinem Urlaub während des politischen Exils sicher gut gebrauchen.
Das Lied wird Hymne
Die drei Strophen des "Lieds der Deutschen" wurden bereits zur Revolutionszeit 1848 gerne gesungen. Als das britische Helgoland 1890 den Deutschen feierlich übergeben wurde, erklang das Lied erstmals offiziell am Ort der Entstehung. Anfang des 20. Jahrhunderts war es bereits zur inoffiziellen Nationalhymne avanciert. 1922 proklamierte der damalige Reichspräsident Friedrich Ebert das Lied zur Hymne. Auch in den frühen Jahren mangelte es nicht an Kritikern, denen die Idee eines "Deutschland, Deutschland über alles" und zwar von "der Maas bis an die Memel" zu weit ging.
Die SA missbrauchte das Deutschlandlied
Im Dritten Reich missbrauchten die Nationalsozialisten die Hymne. Die Sturmabteilung (SA) der Nationalsozialisten stimmte sie in einem Zug mit ihrem Kampflied, dem Horst-Wessel-Lied, an. Aus diesem Grund kam das Deutschlandlied nach Ende des Zweiten Weltkrieges auf den Index. Die Besatzungsmächte stellten den Gesang unter Strafe. Im April 1950 startete Bundeskanzler Konrad Adenauer einen überraschenden Vorstoß: Nach einer Rede forderte er die 2000 Zuhörer auf, gemeinsam mit ihm die Hymne zu singen. Anwesende SPD-Politiker verließen empört den Saal. Auch Bundespräsident Theodor Heuss protestierte scharf. Fortan stritt man in Deutschland darüber, ob und wenn ja welche Strophen gesungen werden sollten. '"Von der Maas bis an die Memel" aus der ersten Strophe hatte sich überholt; die "deutschen Frauen" und der "deutsche Wein" aus der zweiten Strophe erschien vielen allzu trivial. Doch die vom Bundespräsidenten in Auftrag gegebenen Versionen neuer Hymnen blieben ohne Resonanz im Volk, das alte Lied in aller Munde. In einer Umfrage forderten 1951 drei von vier Westdeutschen die alte Hymne zurück.
Das "Lied der Deutschen" war lange umstritten
1952 gab Heuss seinen Widerstand auf - das "Lied der Deutschen" wurde zum zweiten Mal zur Nationalhymne. Allerdings weigerte sich der Bundespräsident, die Hymne mit einer offiziellen Proklamation zu bestätigen. Es wurde üblich, bei staatlichen Anlässen die dritte Strophe zu singen. Die Frage aber, ob nur diese Strophe oder das gesamte Deutschlandlied als Nationalhymne gelten solle, blieb lange ungeklärt. Erst im August 1991, ein Jahr nach der Wiederverreinigung, erklärten Bundespräsident Richard von Weizsäcker und Kanzler Helmut Kohl: "Die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk".
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