Offizielle Wissensvermittlung zum Deutschlandlied

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Offizielle Wissensvermittlung zum Deutschlandlied

Beitragvon micha » 16.08.2006, 10:31

An erster Stelle muss eine Publikation des Bundesministeriums des Inneren genannt werden:

http://www.bund.de/nn_58892/Microsites/ ... __nnn=true

Dort werden die staatlichen Symbole, die Bundesflagge, das Bundeswappen und auch die Nationalhymne dargestellt und erläutert. Auch die Briefwechsel zur Nationalhymne 1952 und 1991 sind dort in voller Länge zu finden

    1. der denkwürdige Brief Bundeskanzler Adenauers an den damaligen Bundespräsidenten Prof. Dr. Theodor Heuss vom 29.04.1952
    2. die Antwort des Bundespräsidenten an den Bundeskanzler 02.05.1952
    3. der Brief von Bundespräsident R. von Weizsäcker an Bundeskanzler Dr. H. Kohl 19.08.1991
    4. die Antwort des Bundeskanzlers im Namen der Bundesregierung an den Bundespräsidenten 23.08.1991

Der historische Gehalt des Liedes wird im folgenden noch genauer beschrieben. Die oft überhörten Teile sind von mir rot markiert worden.

WISSENSCHAFTLICHE DIENSTE DES DEUTSCHEN BUNDESTAGES
DER AKTUELLE BEGRIFF Nr. 22/96 21.10.1996
Textverständnis und Rezeptionsgeschichte des Deutschlandliedes
1. Einleitung
Anfragen aus der Bevölkerung zeigen, daß über die Wurzeln des Deutschlandliedes und den Umfang der Nationalhymne gelegentlich Unklarheiten bestehen. Dabei geht es zum einen um die Entstehungsgeschichte und inhaltliche Aussage des Deutschlandliedes, zum anderen um die Frage, ob alle drei Strophen oder nur die dritte die Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland bilden.

2. Zum Textverständnis des Deutschlandliedes

Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt,
wenn es stets zu Schutz und Trutze
brüderlich zusammenhält!
Von der Maas bis an die Memel,
von der Etsch bis an den Belt:
|: Deutschland, Deutschland über alles,
über alles in der Welt!

Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang
sollen in der Welt behalten
ihren alten schönen Klang,
uns zu edler Tat begeistern
unser ganzes Leben lang:
|: Deutsche Frauen, deutsche Treue,
deutscher Wein und deutscher Sang!

Einigkeit und Recht und Freiheit
für das deutsche Vaterland!
Danach laßt uns alle streben
brüderlich mit Herz und Hand!
Einigkeit und Recht und Freiheit
sind des Glückes Unterpfand;
|: blüh' im Glanze dieses Glückes,
blühe, deutsches Vaterland.

    Melodie: Josef Haydn 1797
    Text: Heinrich Hoffmann von Fallersleben 1841
    Alte Göttinger Burschenschaft 1816
    Alte Bonner Burschenschaft 1819


Der Breslauer Professor August Heinrich Hoffmann, mit dem selbstgewählten Namenszusatz "von Fallersleben", verfaßte der Text des Deutschlandliedes am 20. August 1841 auf der damals noch zu England gehörender Insel Helgoland. Der politische und staatsrechtliche Kontext jener Zeit war das im Rahmen des restaurativ orientierten Deutschen Bundes neu organisierte Deutschland: Zwei große, mehrere mittlere und viele kleine Einzelstaaten - insgesamt 38 - hatten sich 1815 auf dem Wiener Kongreß zum Staatenbund des Deutschen Bundes zusammengeschlossen. Verfassungsrechtliche Grundlage war die von der souveränen Fürsten und freien Städten Deutschlands unter Einschluß des Kaisers von Österreichs und des Königs von Preußen für ihre gesamter vormals zum Deutschen Reich gehörigen Besitzungen, des Königs von Dänemark, für die Herzogtümer Holstein und Lauenburg und des Königs der Niederlande für das Großherzogtum Luxemburg und das Herzogtum Limburg vereinbarte Deutsche Bundesakte vom 8. Juni 1815. Durch ein lockeres föderatives Band wurden die Einzelstaaten im deutschen Staatenbund vereinigt: Ihre Souveränität und ihr territorialer Besitzstand blieben erhalten. Die Bundeszentralgewalt war nur rudimentär ausgeprägt. Es gab kein gemeinsames Staatsoberhaupt, keine einheitliche Verwaltung und Gesetzgebung, keine Wirtschafts- und Zolleinheit. vor allem kein einheitliches Heerwesen. "Die staatenbündische Lösung bedeutete den Verzicht auf nationale Einheit, auf den gemeinsamen Schutz der bürgerlichen Freiheitsrechte und auf demokratische Mitbestimmung in einer gesamtdeutschen Verfassung" (Ernst Rudolf Huber).

Bewegende politische Melodie der deutscher Patrioten dagegen war seit der Erhebung gegen Napoleon die Schaffung eines einigen Deutschlands auf verfassungsmäßiger Grundlage: Die nationale und die konstitutionelle Frage sollten zugleich ihre Beantwortung finden.

Das Wartburgfest 1817 und Hambacher Fest 1822 artikulierten diese Postulate deutlich. Diese Forderungen verbanden sich mit der Farben Schwarz-Rot-Gold, den Farben der Deutschen Burschenschaft. Der politische Befund des Deutschen Bundes, der das Stabilitätsprinzip des innerdeutscher und des europäischer Gleichgewichts höher stellte als die Idee der national-staatlicher Selbstbestimmung, wurde vielerseits als Ausdruck heilloser Zersplitterung in partikularistische Kleinstaaterei empfunden.

Hoffmann von Fallersleben war ein 1848er Demokrat und Anhänger der sogenannten "Freisinnigen", einer Vorgängerbewegung des Liberalismus in Deutschland. Seine Einschätzung als eines radikalen demokratischen Republikaners beruht auf seinen literarischer Äußerungen, vor allem auf seinen "Unpolitischen Liedern", die zur gleichen Zeit wie das Deutschlandlied entstanden. Sie waren so "unpolitisch" gar nicht, kosteten sie doch ihren Verfasser 1842 seine Professur für Literatur- und Sprachwissenschaft an der Schlesischen Friedrich-Wilhelms-Universität Breslau und seine Ausweisung aus Preußen. Er beantwortete die Frage von Ernst Moritz Arndt "Was ist des deutschen Vaterland?" mit

"Kein Österreich, kein Preußen mehr,
ein einzig Deutschland hoch und hehr,
Ein freies Deutschland Gott bescher' ... ".

Eine Durchmusterung des literarischen Befundes des Dichters des Deutschlandliedes führt zu der Einschätzung, daß dieser kein reaktionärer Chauvinist war, sondern vielmehr ein Repräsentant guter demokratischer Tradition unserer Nation.

Nach den politischen und biographischen Daten nunmehr zu einigen inhaltlichen Aussagen. Der Anfang der ersten Strophe "Deutschland, Deutschland über alles über alles in der Welt" war für Hoffmann keine imperiale Aufforderung zur Unterwerfung nichtdeutscher Gebiete, sondern ein patriotisches Bekenntnis zur Überwindung der als zu partikularistisch empfundenen rechtlichen Struktur und politischer Gestalt des Deutschen Bundes. Mit diesem - später oft tendenziös mißverstandenen - Liedbeginn wollte der Verfasser gefühlsmäßig ausdrücken, daß er eine Vereinigung der deutschen Einzelstaaten und damit die Einheit Deutschlands "über alles in der Welt" wünsche. Nicht geographisch Expansion, sondern eine gesamtdeutsche Konstitution war sein politisches Anliegen.

Diese Zielrichtung kommt auch in den beiden folgenden Zeilen zum Ausdruck: "Wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält." Die sicherheitspolitische Folgerung aus einer staatsrechtlichen Voraussetzung: Ein einiges Deutschland ist zum eigenen Schutz besser gerüstet als das Deutschland der damaligen Kleinstaaterei. Hinter dieser Erkenntnis stand auch die Erfahrung eines Jahrtausends deutscher Geschichte. Sie wurde - aus welchen Positionen und Motivationen heraus auch immer - durch die Jahrhunderte hindurch durch zahllose "Bruderkriege" geprägt und auch durchlitten. Diese sollten für den Dichter endgültig der Vergangenheit angehören.

Die geographischen Angaben ,von der Maas bis an die Memel. von der Etsch bis an den Beht" drücken ebenfalls kein deutsches Wunschdenken nach geographischer Erweiterung aus, sondern bezeichnen die westlichen und östlichen, die südlichen und nördlichen Grenzen des Deutschen Bundes. Diese waren durch die Territorien der Bundes-Glieder Niederlande, Preußen, Oesterreich, und Dänemark vorgegeben. Diese Grenztopoi umreißen den damaligen territorialen Bestand des Deutschen Bundes. Sie knüpfen an die Anfänge des deutschen Nationalgefühls im hoher Mittelalter an, wie es etwa zum Ausdruck kommt im "Deutschlandlied Walthers vor der Vogelweide" mit entsprechenden Grenzbezeichnungen für den deutschen Kulturraum.

Für die nationale Orientierung des Deutschlandliedes ist die Tatsache, daß die Uraufführung des "Liedes der Deutschen" am 5. Oktober 1841 aus Anlaß der Ehrung des bedeutenden badischen Liberalen Karl Welcker in Hamburg stattfand, mehr als von symbolischer Bedeutung. Dieser hatte kurz vorher in der Zweiter Badischen Kammer nichts geringeres als die Errichtung eines gesamtdeutschen parlamentarischen Nationalstaates gefordert.

Diesem Postulat verlieh Hoffmann mit der gleichberechtigten Wertetrias zu Beginn der dritter Strophe nachhaltig Ausdruck "Einigkeit und Recht und Freiheit".

3. Die geschichtliche Entwicklung des Deutschlandliedes zur Nationalhymne des wieder-vereinigten Deutschlands
Das Deutschlandlied blickt auf eine bewegte politische Geschichte in der Tradition unserer Nation zurück.

Hätte Deutschland eine ungebrochene nationale, demokratische Tradition nach 1848 erlebt, so könnte es bei den bisherigen historischen Erklärungen sein Bewenden haben. Die Problematik des Deutschlandliedes aber ist gerade darin zu sehen, daß es in den folgenden 100 Jahren nach der gescheiterten Revolution von 1848 zum lebendigen Spiegelbild der großen Brüche der deutschen Geschichte, der Siege und Niederlagen, des maßlosen Aufstiegs und der totalen Katastrophe geworden ist: Reflex des "ruhelosen Reiches" (Michael Stürmer). Das Deutschlandlied hat nun einmal nicht nur eine Intention, sondern auch eine Rezeption.

Diese ist in den unterschiedlichen Epochen der deutschen Geschichte seit der Mitte des vergangenen Jahrhunderts unterschiedlich verlaufen. Als Bismarck in Kaiserreich von 1871 die nationale Einheit Deutschlands verwirklichte, ging der Wunsch Hoffmanns, sein "Lied der Deutschen" möge Nationalhymne werden, nicht in Erfüllung. Kaiser und Kanzler entschieden, sich für die Herrscher-Hymne "Heil dir im Siegerkrantz, Herrscher des Vaterlands!".

Das Lied wurde 1890 bezeichnenderweise erstmalig wieder offiziell gesungen als Helgoland, die Insel, auf der Hoffmann einst das Deutschlandlied geschrieben hatte, im Tausch gegen Sansibar deutsch wurde. Hier wurden die Zeilen "Deutschland, Deutschland über alles" zum Ausdruck nationaler Expansionspolitik mißbraucht. Die nationalistische Verklärung blieb dem Lied auch nicht erspart, als am 11. November 1 914 in der Schlacht von Langemarck junge Studenten zu Tausenden im gegnerischen Maschinengewehrfeuer unter dem Klang des Deutschlandliedes zusammenbrachen: Die politische Hymne war damit zur militärischen Opferhymne geworden. Während der Heeresbericht nüchtern vermeldete:

"Westlich Langemarck brachen junge Regimenter unter Gesang 'Deutschland, Deutschland über alles' gegen die erste Linie der feindlichen Stellung vor und nahmen sie."

findet sich in dem Buch "Mein Kampf" von Adolf Hitler eine fast heroische Perversion dieses Opferganges:

"... Aus der Ferne aber drangen die Klänge eines Liedes an unser Ohr und kamen immer näher und näher, sprangen über von Kompanie zu Kompanie, und da, als der Tod gerade geschäftig hineingriff in unsere Reihen, da erreichte das Lied auch uns, und wir gaben es nun wieder weiter: Deutschland, Deutschland über alles, über alles auf der Welt."

Mit dieser Verbindung von altgermanischer Opfergangs-Saga und romantischen Kriegsstimmungsbild wies Hitler der weiteren Rezeption des Deutschlandliedes unheilvoll für die nächsten drei Jahrzehnte den Weg.

Trotz dieser erheblichen Erblast der Wilhelminischen Zeit und des aufkeimenden Nationalsozialismus wurde das Deutschlandlied am 11. August 1922 in einer offiziellen Proklamation durch den Reichspräsidenten Friedrich Ebert zur Nationalhymne bestimmt. Dies geschah ganz in dem Bewußtsein des demokratischen Neuaufbruchs des Deutschen Reiches. Man besann sich auf die ursprüngliche Bedeutung, auf die originäre Wertung des Deutschlandliedes. Man wollte es als Band verstanden wissen, das die Nation nach den innen- und außenpolitischen Schwierigkeiten der Vergangenheit und den wirtschaftlichen Problemen der Gegenwart zusammenhält.

Ihren töricht-traurigen Höhepunkt erreichten die Fehlinterpretationen des Deutschlandliedes im Dritter Reich:

Die erste Strophe verkam als Ausdruck niationalsozialistischer Expansionspolitik zum Präludium des Horst-Wessel-Liedes. Die zweite Strophe - zweifellos inhaltlich und formal der schwächste Teil der Hymne - paßte in ihrer unpolitischen romantischen Verherrlichung "deutscher Weibestreue," "deutschen Gesangs" und "deutscher Weins" nur bedingt in das sozialrevolutionäre Konzept der Nalionalsozialisten. Die dritte Strophe stieß wegen ihres genuin demokratischen Gehalts auf Ablehnung; sie wurde völlig ignoriert.

Anknüpfend an die demokratischen Traditionen der Weimarer Republik stellte bereits am 29. September 1949 eine interfraktionelle Gmppe von Abgeordneten im Bundestag den Antrag, durch Gesetz das Deutschlandlied in seiner ursprünglichen Form zur deutschen Nationalhymne zu erklären. Ein entsprechender Beschluß des Rechtsausschusses blieb indes aus. Stattdessen setzte eine kontrovers geführte Debatte darüber ein, welches Lied die deutsche Hymne werden sollte. Dabei verliefen die Fronten quer durch die Parteien. Während sich sowohl Bundeskanzler Adenauer wie auch der SPD-Oppositionsführer Schumacher für das Deutschlandlied aussprachen, hatte der damalige Bundespräsident Heuss starke Bedenken. Er ließ den evangelischen Kirchenliederdichter Rudolf Alexander Schröder eine neue "Hymne an Deutschland" dichten und komponieren, die jedoch weder bei der Bevölkerung noch bei Adenauer und Schumacher auf Zustimmung und Akzeptanz stieß.

Entscheidend für die Transformation des Deutschlandliedes zur Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland sind die Schriftwechsel zwischen den damaligen Amtsinhabern, Bundeskanzler Adenauer und Bundespräsident Heuss, vom 29. April und 2. Mai 1952 sowie zwischen dem ehemaligen Bundespräsidenten von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl vom 19. August und 23. August 1991. Beide Schriftwechsel sind im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August1991 veröffentlicht.

Der im Schriftwechsel Adenauer - Heuss eingenommene Standpunkt kommt in dem letzten Absatz des Schreibens des Bundeskanzlers zum Ausdruck: "Daher die erneute Bitte der Bundesregiemog, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Bei staatlichen Veranstaltungen soll die dritte Strophe gesungen werden." Dieser Bitte der Bundesregierung ist der Bundespräsident "in Anerkennung des Tatbestandes" nachgekommen. Damit hat er als Träger der Ehrenhoheit des Bundes von seiner Befugnis Gebrauch gemacht, Staatssymbole - und dazu zählt auch die Nationalhymne - zu bestimmen, soweit dem verfassungsrechtliche (Art. 22 GG) oder gesetzliche Bestimmungen nicht entgegenstehen. Hier handelt es sich um ein ungeschriebenes Recht, das dem Amt des Staatsoberhaupt innewohnt. Damit war bis 1991 das Deutschlandlied mit allen drei Strophen Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland. Die Einschränkung auf das Singen der dritten Strophe bezog sich nur auf staatliche Anlässe.

In dem nach der Wiedervereinigung erfolgten erneuten Schriftwechsel zwischen Bundespräsident von Weizsäcker und Bundeskanzler Kohl stellt ersterer fest: "Als ein Dokument deutscher Geschichte bildet es (das "Lied der Deutschen") in allen seinen Strophen eine Einheit". Der Brief fährt fort, daß "sich im Laufe der vergangenen Jahrzehnte die 3. Strophe des Liedes mit der Musik von Haydn als Hymne der Bundesrepublik Deutschland im Bewußtsein der Bevölkerung fest verankert" hat. Aus dieser Überlegung heraus schließt dieser Brief wie folgt: "Die 3. Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn ist die Nationalhymne für das deutsche Volk". Wegen der zentralen Aussagen der 3. Strophe des Deutschlandliedes hat Bundeskanzler Kohl in seinem Antwortschreiben namens der Bundesregierung zugestimmt, daß die 3. Strophe "Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland ist".

Bundespräsident und Bundeskanzler tragen damit einer vierzigjährigen Übung der Deutschen Rechnung. die über staatliche Anlässe hinaus auch für gesellschaftliche Gelegenheiten nur die 3. Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne der Bundesrepublik Deutschland verstanden und sangen.

Gleichwohl bedeutet diese Festlegung der dritten Strophe des Deutschlandliedes als National-hymne kein Verbot, das Deutschlandlied in voller Länge bei nichtstaatlichen Anlässen abzudrucken und zu singen.

Bearbeiter MR Dr. Eckart Busch/VA Dieter Brenneis, Fachbereich III
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Beitragvon micha » 09.05.2012, 17:52

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